Hunde, Katzen und Frettchen müssen deutlich identifizierbar sein, ebtweder anhand einer zweifelsfreien Tätowierung (allerdings nur noch ausreichend bis zum Jahr 2011) oder durch einen Mirkrochip der ISO Norm 11784 oder 11785. Bei Einreise muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss von einem Tierarzt ausgestellt sein und aus ihm muss hervorgehen, dass im Einklang mit der Empfehlung des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres besteht (ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung) mit einem inaktiven Impfstoff (WHO-Norm) durchgeführt wurde. Die Einreise eines Heimtieres, welches jünger als drei Monate und ungeimpft ist, wird gestattet, sofern für dieses Tier ein Ausweis/Zeugnis mitgeführt wird und es seit Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnte, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es von seiner Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist.
Pro Person dürfen 5 Tiere mit einreisen.
Sollten mehr Tiere als fünf Tiere pro Person nach Deutschland einreisen, gelten ähnliche Bedingungen wie für den Handel mit Tieren.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 25. Oktober 2011 um 23:24 Uhr

...dass Katzen abhängig von Aktivität, Alter und kastriert sein oder nicht im Schnit ca. 50kcal pro Kilogramm Körpergewicht und Tag benötigen? 